Dienstag, 1. Juli 2014

Ein ungesühntes Verbrechen: Der Anschlag auf die Wiener Synagoge 1979


Am 22. April 1979 detonierte um 21.58 Uhr eine Bombe im Lichthof der Synagoge in der Wiener Seitenstettengasse Nr. 2. Die Täter waren offenbar erst nach 21 Uhr ungehindert in den Innenhof gelangt, weil das zu diesem Zeitpunkt verschlossene Haustor immer wieder von weggehenden Gläubigen geöffnet wurde.  Die Bombe, ein halbes Kilogramm Plastiksprengstoff, war unter zwei Holzregalen versteckt gewesen, die von einem Mieter im Zuge eines Umzugs an einem Pfeiler der Arkaden des Innenhofs abgestellt worden waren.  Die Explosion hatte unmittelbar rechts neben der tragenden Säule ein „ca. 40 x 40 cm großes und 10 cm tiefes Loch“ in den mit Klinkasteinen ausgelegten Boden gerissen, stellten die Ermittler fest: „Durch die freigewordene Druckwelle wurden im Inneren des Hofes aufbewahrte Holzplatten zersplittert, der Türstock im Keller des Nebenhauses aus der Verankerung gerissen und ein Teil des Haustores durch die Wucht der Druckwelle abgerissen und in die Seitenstettengasse geschleudert. Eine große Anzahl der Fensterscheiben des Lichthofes und bei den gegenüberliegenden Häusern sind ebenfalls beschädigt.“  Einem Reporter der Kronen Zeitung erzählte eine Bewohnerin des betroffenen Hauses: „Ich lag schon im Bett, plötzlich gab es einen gewaltigen Knall und eine Erschütterung wie bei einem Erdbeben. Unsere Wohnungstür ging in Trümmer, Mauerbrocken flogen durch die Luft.“  Etwa 80 orthodoxe Juden hatten kurz vor der Explosion das Bethaus im ersten Stock verlassen. „Wie durch ein Wunder und diesmal ist diese Redewendung wirklich keine Phrase, gab es keinen einzigen Verletzten“, so der Kurier mit dem mahnenden Nachsatz: „Aber zwei Frauen und zwei Babys, knapp vier Monate alt, entgingen nur um Haaresbreite dem Tod.“  Die Zerstörungen erinnerten laut Arbeiterzeitung an die Schrecken der „Reichskristallnacht“.


Anschlagsziel: Stadttempel in der Seitenstettengasse (re.), Foto: Autor
Am Tatort konnten keine Sprengstoffrückstände nachgewiesen werden, konstatierte der Sachverständige des Innenministeriums, Oberst Alois Massak, in seinem Gutachten: „Trotz starker Beschmauchung an den Metall- und reichlich asservierten Holzteilen sowie Sandstein- und Betonteilen vom unmittelbaren Bereich des Explosionskraters konnten von der Kriminaltechnischen Zentralstelle auf chemischem Wege keine Spuren des verwendeten Sprengstoffes nachgewiesen werden. Hieraus könnte allenfalls darauf geschlossen werden, daß ein hochbrisanter Sprengstoff, wie etwa Hexogen oder Nitropenta verwendet wurde, der sich nahezu restlos chemisch umsetzt.“ Die Sprengladung war mittels einer Damenarmbanduhr Schweizer Fabrikats als Zeitschalter sowie einem elektrischen sprengkräftigen Zünder, für den eine VARTA-Monozelle die notwendige Energie zur Aktivierung lieferte, ausgelöst worden.  Bei den Tätern musste es sich um „Profis“ handeln, „die einiges davon verstehen“, meinte der Sachverständige gegenüber dem Kurier.  Die Bombe sei jedenfalls so dosiert gewesen, „dass sie das Haus zwar nicht zerstören hätte können, auf jeden Fall aber großen Sachschaden anrichten musste“, so Massak. Nur 20 Minuten nach dem Anschlag bekannte sich ein Anrufer im Wiener Büro der Nachrichtenagentur Agence France Press im Namen der „Adler der palästinensischen Revolution“  zur Tat.  Drei Tage später, am 25. April 1979, gab diese Organisation über eine libysche Nachrichtenagentur folgende Erklärung ab: „In Ausführung unseres Beschlusses, die Institutionen der zionistischen Bewegung und des Imperialismus anzugreifen, hat eine unserer Einheiten das Hauptquartier der zionistischen Vereinigung in Wien zerstört. Die Operation gelang, die Einheit kehrte sicher zurück.“


Der Eingang zur Synagoge heute (Foto: Autor)
Ungeachtet dessen konzentrierte die Staatspolizei ihre Ermittlungen zunächst auf zwei mögliche Tätergruppen: In Wien ansässige palästinensische Studenten und amtsbekannte Rechtsextremisten. Die Araber wurden als mögliche Sympathisantengruppe eingestuft, die den aus dem Ausland eingereisten Tätern Hinweise geliefert und Quartier gegeben hatte. Überprüft wurden laut einem Bericht der Presse vor allem Studenten, „die Verbindungen zu extremen arabischen Kreisen in ihrer Heimat unterhalten haben und Araber, die in den vergangenen Tagen nach Österreich eingereist sind“.  Die Erhebungen in rechtsextremistischen Kreisen brachten nur zutage, dass einige Neonazis in der Nacht vom 21. auf den 22. April 1979 eine feuchtfröhliche Grillparty „anlässlich des Geburtstages von Adolf HITLER“ im niederösterreichischen Staasdorf gefeiert hatten.  Andere namhafte Vertreter hielten sich zum fraglichen Zeitpunkt im Haus des Gründers der Nationaldemokratischen Partei (NDP), Norbert Burger , in Kirchberg am Wechsel auf, wo im Gasthaus „Zur 1000-jährigen Linde“ eine Feier zu dessen Ehren stattfand.  Außerdem hatte die Aktion Neue Rechte (ANR), eine besonders militante Kleingruppe, eine Demonstration in Braunau am Inn abgehalten – deren Anführer, Bruno Haas, versicherte, es habe „keiner der ihm bekannten ANR-Leute die Befähigung, mit Sprengstoff fachmännisch umzugehen“. Am 26. April 1979 fasste die Staatsanwaltschaft Wien zusammen: Die bei „den als Aktivisten, insb. der ANR, bekannten Personen des rechtsradikalen Lagers durchgeführten Alibiüberprüfungen“ seien erfolglos verlaufen – „deren Täterschaft ist nicht erweislich“. 


Meldung in der Arbeiterzeitung, 29. April 1979 (Quelle: www.arbeiter-zeitung.at)
Fünf Tage nach der Bombenexplosion gab es die erste „heiße“ Spur: In einem Mietauto der Firma „Inter Rent Austria“ aus Linz kommend unterwegs, wurden der 31jährige Sejaan Salim und der 33jährige Mohamed Hamade am bayerisch-österreichischen Grenzübergang Passau-Achleiten aufgehalten.   Die bayerischen Zöllner hatten angeblich aufgrund eines gefälschten Passes Verdacht geschöpft – oder weil sie, wie der Spiegel berichtete, von einem „Tippgeber“ vorgewarnt worden waren.  Wie auch immer, die Beamten wurden rasch fündig: In fünf Gepäckstücken fanden sich 25 Haftladungen zu insgesamt 15 kg Sprengstoff mit der chemischen Bezeichnung Trimethylentrinitramin (Hexogen, RDX), 25 kg Hexogen-Nitropenta-Sprengstoff, acht elektrische Zünder, acht Zeitschaltuhren, 4 elektrische Zeitschalter sowie 11 Reisepässe und vier internationale Führerscheine.  Die gefälschten Ausweise mauretanischer, argentinischer, zypriotischer und libanesischer Herkunft waren im Plastikgehäuse eines Kofferradios eingeschweißt.

Viele Indizien sprachen dafür, dass die festgenommenen Araber zuvor das Attentat in Wien verübt hatten – die Ermittlungen ergaben, dass beide Mitte April 1979 aus dem Nahen Osten nach Italien gereist waren. Von 17. bis 23. April waren sie im Hotel „Colombia“ in Mailand eingemietet. Hamade machte sich jedoch schon am 20. April mit der Eisenbahn nach Wien auf, wo er einen Tag später eintraf und im Hotel „Kongress“ (Wiedner Gürtel Nr. 34) übernachtete. Auch Sejaan flog zunächst am 18. April 1979 von Mailand aus nach Jugoslawien – „spätestens“ am 23. April kam er ebenfalls nach Wien, wo er zunächst ein Zimmer im „Hilton“ am Stadtpark und einen Tag später eines im Hotel „Südbahn“ (Weyringerstraße Nr. 25) bezog.  Dort war er nur zwei Gassen von Hamades Unterkunft entfernt.  Allerdings gestalteten sich die Ermittlungen diesbezüglich schwierig: Die Presse berichtete, dass sich Hamade und Sejaan mit „vermutlich falschen Namen in das Gästebuch des Hotels eingetragen hatten. Denn niemand hatte – wie es eigentlich sein sollte – nach den Pässen verlangt. […] Lakonisch ist der Kommentar der österreichischen Sicherheitsbehörden: ‚Da sieht man, wie lax bei uns an den Grenzen kontrolliert wird – im Gegensatz zu den Deutschen. Bei uns hätte man die sicher nie geschnappt.“


Hotel Kongress, Wien (Foto: Autor)
Wie die 2. große Strafkammer bei Landgericht Passau später im Urteil gegen Hamade und Sejaan zusammenfasste, hatten die beiden „spätestens in Wien“ Sprengstoff, Zünder und Zeitschalter „auf nicht mehr zu klärende Art und Weise“ erhalten. Am 25. April 1979 fuhren beide Palästinenser mit der Bahn von Wien nach Linz, wo sie im Hotel „Drei Mohren“ (Promenade Nr. 17) nächtigten. Schon von Wien aus hatte Sejaan bei der Firma „Inter-Rent Austria“ für drei Tage einen PKW gemietet, der ihnen bei der Ankunft vom Linzer Büro der Leihwagenfirma übergeben wurde. Am Vormittag des 26. April 1979 brachen Hamade und Sejaan dann mit dem Fahrzeug von Linz Richtung Passau auf. Um 11 Uhr vormittags erreichten sie den Grenzübergang Passau-Achleiten – „hier wurden die beiden Angeklagten […] noch vor dem Überschreiten der deutsch-österreichischen Staatsgrenze vorläufig festgenommen“.

Ehemaliges Hotel "Drei Mohren", Linz (Foto: Autor)
In einer Vernehmung in deutscher Haft wurde Hamade auf den Anschlag in Wien angesprochen und äußerte sich dazu folgendermaßen: „Davon weiß ich nichts, ich habe keine Zeitung gelesen. Ich kann auch kein deutsch lesen.“ Als der vernehmende Beamte daraufhin einwandte, dass er Hamade in diesem Punkt keinen Glauben schenke, erwiderte dieser: „Als Mitglied des ‚Schwarzen September’  macht mir so ein Anschlag keine Ehre. Anschläge dieser Art befürworte ich nicht. […] Ich weiß, daß ich nichts mit der Sache zu tun habe.“  Ein anderes Mal war Hamade auskunftsfreudiger: Er bestätigte, am 21. April 1979 um ca. 9.45 Uhr aus Mailand mit der Bahn in Wien angekommen zu sein und dort im Hotel „Kongress“ Quartier bezogen zu haben. Am Abend des Anschlags habe er eine in der Nähe gelegene Gaststätte besucht sowie gegen 19 Uhr einen „Night Club“. Dort sei er dann bis ca. 3.30 Uhr geblieben. Drei Flaschen Sekt habe er konsumiert und die Zeche habe „800.- Dollar und 2000.- Schillinge“ betragen – die beiden anwesenden Damen hätten ihn unter dem Namen „George der Grieche“ gekannt und extra für ihn eine Kassette mit griechischer Musik abgespielt. Den Einwand des Vernehmers, dass diese Angaben „kein stichhaltiges Alibi“ enthalten würden, quittierte Hamade folgendermaßen: „Ich kann nichts anderes angeben, ich habe mit dieser Sache nichts zu tun.“  Sejaan wiederum gab an, „entweder am 22. oder am 23.4.1979“ spätnachmittags in Wien eingetroffen zu sein. Er behauptete, Hamade erst am Bahnhof Linz kennengelernt zu haben und zwar „als griechischen Zyprioten, der sich mir gegenüber lediglich mit dem Namen George vorstellte“. Er habe den Mann loswerden wollen, „weil er mir nicht so gut gefiel. George schien mir unsympathisch und mich störte sein Mundgeruch“. Aber weil er ihm schon eine Mitfahrgelegenheit zugesagt hatte, nahm er ihn anderntags im Leihwagen nach Passau mit.

Was den Sprengstofftransport in die BRD anging, so gab sich Hamade im Verhör als Mitglied des Nachrichtendienstes der Fatah , Jihaz al-Rasd , zu erkennen.  Er versicherte bei seiner „Ehre als Offizier, daß der von mir mitgeführte Sprengstoff nicht für einen Anschlag in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt war“.  In einer Vernehmung schilderte er die Hintergründe des Transports und nannte den Leiter des Jihaz al-Rasd, Abu Iyad , als Auftraggeber: „Ich hatte von einer höheren Stelle, deren Namen ich nicht nenne, es aber klar unter Arafat , den Auftrag, den Sprengstoff von Beirut nach Hamburg zu bringen. Der Auftrag selbst kam aber nicht von Arafat. Der Auftrag kam von Abou Iyad (militärischer Name). Der bürgerliche Name von Iyad ist Salah Khalaf. Da ich einen cyprischen Paß besitze und gut griechisch spreche, hätte ich in Hamburg mit dem Sprengstoff auf ein israelisches Schiff warten sollen. Dort hätte ich versuchen sollen, mit irgendeinem israelischen Schiff als Passagier nach Israel einzureisen. In Israel sollte ich ein Hotel besetzen und Geiseln nehmen und 300 palästinensische Gefangene befreien. Die Befreiungsverhandlungen hätten über die amerikanische, engl.[ische] und dänische Botschaft in Tel Aviv laufen sollen. Es war so vorgesehen, daß die Gefangenen in irgendein arabisches Land, außer Ägypten, höchstwahrscheinlich Libyen, geflogen werden sollten. Die Botschafter der drei genannten Botschaften hätten als Geiseln mitfliegen sollen.“

In einem weiteren Verhör wünschte sich Hamade die Anwesenheit des Leiters der Informationsstelle Palästina, Abdallah Frangi , weil dieser „der für ihn zuständige Botschafter“ sei. Sollte Frangi nicht kommen, „wisse er, wie er (Hamade) sich zu verhalten habe“. Gleich im Anschluss behauptete Hamade: „Ich gehöre einer Gruppe an, die die Bezeichnung ‚Das besetzte Gebiet‘ trägt. Diese Gruppe und überhaupt die gesamte PLO hat sich vertraglich über Al Franghia [Schreibweise variiert] verpflichtet, in Deutschland keine Anschläge zu verüben. Unsere Aktionen finden ausschließlich in Israel statt. In diesem Zusammenhang wiederhole ich ausdrücklich, daß der Sprengstoff, den ich versuchte, in Deutschland einzuführen, für eine Aktion in Israel bestimmt war.“  Die Vernehmungsbeamten prüften die Angaben und kamen zur Ansicht, dass Hamades Angaben zum Großteil Schutzbehauptungen waren – wahrscheinlicher schien, dass in Wirklichkeit ein Anschlag auf den israelischen Tanker „Palmah II“ geplant gewesen war, der zum fraglichen Zeitpunkt in Hamburg erwartet wurde.

Sejaan hingegen blieb bei der Version, in Ausübung seines Berufs als Kaufmann unterwegs gewesen zu sein: „Er habe nichts davon gewußt, daß Hamade, den er erst am Bahnhof in Linz zufällig kennengerlernt habe, Sprengstoffe und sonstige Zubehörteile in seinem Gepäck mitgeführt und diese dann bei der Abfahrt von Linz in seinem, Sejaans, Fahrzeug verstaut habe.“ Hamade deckte seinen Kameraden – ein Mann namens „Atef“ habe ihn diesbezüglich auf Sejaan „angesetzt“ – er habe dann dessen Gutgläubigkeit für den Sprengstofftransport ausgenutzt, während dieser bis zur Festnahme nichts von der Fracht wusste.

Ende Juli 1979 sollten Hamade und Sejaan in Passau wegen Sprengstoffbesitzes zu Freiheitsstrafen von jeweils zweieinhalb Jahren verurteilt werden. Nach Drohungen gegen deutsche Einrichtungen im Libanon wurden sie bereits am 18. November 1979 nach Damaskus angeschoben. Die Aufklärung des Wiener Synagogenanschlags verlief dadurch völlig im Sande: In einem Schreiben vom 5. Oktober 1979 listete die Staatsanwaltschaft noch einmal die wesentlichen Verdachtsmomente gegen Hamade und Sejaan in dieser Causa auf: Da sich die beiden „zum Zeitpunkt des Sprengstoffanschlages im Gebäude Wien 1., Seitenstettengasse 2, nachweislich in Wien aufhielten, der bei diesem Anschlag verwendete Sprengstoff Eigenschaften aufwies, die auch auf die bei den Genannten sichergestellten Sprengstoffe zutreffen (hochbrisante Explosivität, die eine chemisch rückstandsfreie Detonation bewirkt […], die in der Seitenstettengasse angewendete Zündmethode den bei Hamade und Sejaan sichergestellten Zündutensilien entspricht und schließlich am Tage vor dem in Rede stehenden Sprengstoffanschlag von der Auskunftsperson [Name] drei Männer vermutlich arabischer Abstammung beobachtet wurden, die sich unter Benützung eines PKWs mit französischem Kennzeichen (Sejaan verfügte bei seiner Festnahme über einen französischen Reisepaß) in der näheren Umgebung des Tatorts […] in verdächtiger Weise aufhielten, besteht hinreichender Anlaß, auf die bestmögliche Aufklärung der erwähnten Verdachtsmomente hinzuwirken, insbesondere auf dem Rechtshilfeweg eine eingehende Vernehmung der derzeit in München inhaftierten Tatverdächtigen zu dem verfahrensgegenständlichen Sprengstoffanschlag zu veranlassen“.

Ein solches Verhör kam jedoch nie zustande, weil die beiden Palästinenser in der Zwischenzeit nach Beirut abgeschoben worden waren. In Wien war man darüber nicht unglücklich. Ein Sektionschef hielt fest: „Wir können – aus der Sicht (auch) der österr. Sicherheitslage – froh sein, dass uns die deutschen Behörden nicht die Auslieferung angeboten, sondern die Beschuldigten nach Damaskus abgeschoben haben. Wir sollten daher dieses Vorgehen nicht zum Anlass irgendwelcher Vorstellungen nehmen.“  Da wegen der Abschiebung eine Vernehmung „im Rechtshilfeweg nicht mehr möglich gewesen“ sei, stellte die Staatsanwaltschaft Wien im April 1980 Anträge beim Landesgericht Wien, Hamade und Sejaan im Inland zur Aufenthaltsermittlung auszuschreiben bzw. das Verfahren bis zu deren Ausforschung abzubrechen.